Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) FHS Felix Fassl

I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (kurz AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma FHS Fassl – Inhaber: Felix Fassl (im Folgenden „Anbieter“ oder „FHS Fassl“ genannt), gegenüber ihren Kunden. Diese sind für alle Geschäftsbeziehungen gültig, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können, §13 BGB.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt §14 BGB.

Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.

Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlichen Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

 

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt FHS Fassl, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde,    
      ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglich¬keit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das    
      Angebot gegenüber FHS Fassl zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der FHS Fassl ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, 
      auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der FHS Fassl kommt der Vertrag zwischen FHS Fassl und dem Kunden zu Stande, spätestens 
      aber mit Lieferung der Ware oder mit Beginn der Leistung.
1.2 Die Präsentation von Dienstleistungen und Produkten auf der Website oder in anderen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine     
       Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
1.3 Angebote der FHS Fassl gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“    
       oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
1.4 Vertragssprache ist deutsch.

 

2. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Als Preis eines Produktes oder einer Leistung gilt immer der angegebene Preis im Moment Ihrer Bestellung. Sie können        sich zu Ihrer Sicherheit die Bestellung ausdrucken und aufbewahren.
2.2 Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
2.3 Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
2.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
2.5 Mit dem Zusenden der Schlussrechnung ist die Ausführung der beauftragten Arbeiten beendet. Sollte keine förmliche Abnahme bisher stattgefunden haben, gilt die    
      Zusendung der Schlussrechnung als Fertigstellungsmeldung. 
2.6 Die gelieferte Ware und/oder die geleistete Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von FHS Fassl (nachfolgend: Vorbehaltsware).
2.7 Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben Folgendes:
    2.7.1 Die gelieferte Ware oder geleistete Leistung bleibt Eigentum von FHS Fassl bis zur Erfüllung sämtlicher FHS Fassl gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch 
              wenn die einzelne Ware oder Leistung teilweise bezahlt worden ist.
    2.7.2 Der Unternehmenskunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die 
              Zahlung an FHS Fassl erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
    2.7.3 Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigenturm auf den Dritten übergeht.
    2.7.4 Der Unternehmenskunde darf ohne Zustimmung von FHS Fassl, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder 
              Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmenskunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von FHS Fassl. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen 
              oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmenskunde FHS Fassl unverzüglich zu benachrichtigen.
   2.7.5 Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechte bereits jetzt in voller Höhe im Voraus 
             sicherungshalber an FHS Fassl ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmenskunde nicht in Verzug befindet, ist der 
             Unternehmenskunde berechtigt, die FHS Fassl abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch 
             Abtretung, zu verfügen.
   2.7.6 Auf Verlangen von FHS Fassl hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und FHS Fassl die zur 
             Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. FHS Fassl               wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von FHS Fassl freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als      
              20% übersteigt.

3. Leistungen, Lieferungen und Termine
3.1 FHS Fassl liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den     
      Spediteur oder den jeweiligen Lieferdienst bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3.2 Der Anbieter erbringt die vereinbarten handwerklichen Leistungen fachgerecht und termingerecht.
3.3 Verbindliche Leistungstermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Werden verbindliche Termine aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten, ist der Anbieter berechtigt, den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu 
       stellen.
3.5 Zusatz zu 2.5.: Sollte eine förmliche Abnahme gewünscht werden, so muss diese binnen 12 Werktagen durchgeführt und ein entsprechender Termin vereinbart werden. 
       Nach Ablauf der zwölf Werktage gilt die Leistung als abgenommen.

4. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGBs weder ausgeschlossen noch beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet FHS Fassl über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB. Im Fall der Ersatzlieferung oder einer Ersatzleistung oder einer Reparatur sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsachen des Nachfüllungsanspruchs nicht erfasst. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

 

IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

1. Geltungsbereich/Verweis
1.1 Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn    
      Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

2. Kosten
2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die FHS Fassl nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des       
        Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der 
        Reparatur nicht verwertet werden können.
2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich   
        vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierende Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir         erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch              entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und 
       Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den     
       Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

3. Kündigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die FHS Fassl zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt die FHS Fassl die Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.

4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. FHS Fassl kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage/Leistung zu sorgen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe    
      bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
5.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist FHS Fassl nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten   
       des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
5.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Auftragserfüllung notwendigen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
5.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so gehen dadurch verursachte Verzögerungen nicht zu Lasten des Anbieters.

6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
6.1 Die Angaben von FHS Fassl über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von der FHS Fassl nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von 
      Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche 
      Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessen Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage 
       ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer   
       Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

8. Erweitertes Pfandrecht
8.1 FHS Fassl steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. 
       Montagegegenstand zu.
8.2 Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit 
      dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten 
      oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage FHS Fassl unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von FHS Fassl Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von FHS Fassl für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

 

V. Schlussbestimmungen

1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: felix.fassl@web.de
FHS Fassl ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen FHS Fassl und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.


KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
7694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41

3. Die FHS Fassl hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von FHS Fassl vereinbart.

5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, 
    dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern die     FHS Fassl ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, 
    einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.

Kontaktinformationen
FHS Fassl – Felix Fassl
Mättich 14 – 77880 Sasbach
Telefon: 0 78 41 – 29 06 71
Bürozeiten Mo. – Fr. von 7:30 bis 13:00 Uhr
www.fhs-fassl.de – E-Mail: felix.fassl@web.de
  

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